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Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten. II. Vertragsabschluss Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. III. Preis (1)Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro und inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. (2)Zwei Probeabzüge pro Schriftsatz sind im Auftrag inkludiert. Ab dem dritten Probeabzug fallen je nach Aufwand zusätzliche Satzkosten an. Sollte keine Druckfreigabe erteilt werden, sind jedoch die angefallenen Satzkosten zu begleichen. (3)Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druckererzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht (Pappe, Karton, Palette, Kiste), so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet. (4)Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. (5)Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. per Fax, Email, Wechsel-datenträger). (6)Für Übertragungsfehler seitens des Auftraggebers, wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen (1)Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar oder per elektronischen Zahlungsmitteln zu bezahlen, bzw. zahlbar sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug. (2)Skonto-Abzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. (3)Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skonto-Vereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto oder unserer Bar-Kassa als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Bei Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen kann der Auftragnehmer hierfür Vorauszahlungen verlangen. (4)Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Allenfalls daraus entstehende, weitere Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. (5)Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. V. Vertragsrücktritt (1)Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie z.B. Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. (2)Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwandes zu begehren. (3)Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. (4)Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Aufwand zu bezahlen. VI. Mahn- und Inkassospesen (1)Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. (2)Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Zahlungserinnerung einen Betrag von € 6,-- und pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,-- zu bezahlen. VII. Lieferfrist (1)Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei dem Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers verlässt. (2)Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung wegen Verspätung begehren oder einen Rücktritt vom Vertrag erst nach Setzung einer Nachfrist erklären. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit der Höhe des Auftragswertes (d.i. Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. (3)Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten - verlängert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Auftragnehmer von der Leistungs-verpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. VIII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug (1)Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. (2)Für Transport bzw. Zustellung an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse, werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. IX. Satz- und Druckfehler (1)Der Auftraggeber verpflichtet sich die per Post, E-Mail, Fax oder im Geschäftslokal vorgelegte Probe nicht nur auf den optischen Eindruck, sondern vor allem auf etwaige Fehler zu überprüfen. Die Probe ist maßgeblich für den Druck der Auflage und die Druckfreigabe des Auftraggebers enthebt den Auftragnehmer jeglicher Verantwortung für Druck- oder Stellungsfehler. (2)Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftragnehmer für von ihm verschuldete Unrichtigkeiten der Druckausführung. X. Reklamationen (1)Der Auftraggeber hat die zur Korrektur übersandten Probeabzüge in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. (2)Beanstandungen (Mängelrüge) wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb 3 Tagen nach Warenübernahme und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. (3)Beanstandete Ware ist unter Angabe der Mängel an den Auftragnehmer zurückzugeben. (4)Hat der Auftrag die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. (5)Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. (6)Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. (7)Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind. XI. Beigestellte Vorlagen und Daten (1)Es besteht auch keinerlei Haftung des Auftragnehmers für Fehler in und mit derartigen vom Auftraggeber direkt oder indirekt beigestellten Druckvorrichtungen, sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Sollte eine Überprüfung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber gefordert werden, so wird diese sowie eine etwaige Korrektur separat verrechnet. (2)Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie anzufertigen. (3)Für Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren. XII. Lagerung von Druckerzeugnissen (1)Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung, Druckerzeugnisse, Druckformen, Montagen, Datenträger, Filme und Papiere usw. nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es ist darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung. Wenn eine vorübergehende Einlagerung beim Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart ist, so haftet dieser für Schäden, die während der Einlagerung an der Ware entstanden sind, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risiken an eingelagerten Waren abzuschließen. (2)Der Auftragnehmer verrechnet dem Auftraggeber die Einlagerung von fertigen oder halbfertigen Erzeugnissen nach dem jeweils gültigen Speditionstarif für Kaufmannsgüter. Der zeitweilige Verzicht auf das Lagerentgelt beinhaltet keinerlei Verzicht auf das Lagerentgelt für noch beim Produzenten lagernde Erzeugnisse. Die Berechnung erfolgt jeweils im nach hinein für 3 Monate. Eine vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung des Satzes bzw. sonstiger Druckvorrichtungen erlischt, wenn der Auftraggeber die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt. XIII. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. XIV. Haftungsbeschränkung (1)Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. (2)Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. (3)Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers. (4)Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann. XV. Eigentumsrecht Druckdaten (1) a. Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Stanzen, Druckplatten, Filme und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. (1) b. Ergänzend zu Punkt (1) a. wird ausdrücklich vereinbart, dass Druckzwischenprodukte wie Stahlstichstanzen und Kupferstichplatten nicht ausgeliefert werden, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. (2)Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden. XVI. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung (1)Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. (2)Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. (3)Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. XVII. Zurückbehaltung Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. XVIII. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das jeweils zuständige Gericht in Wien. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. XIX. Datenschutz (1)Rechtsgrundlage: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Datenschutzgesetz 2000 sowie das Daten- schutz-Anpassungsgesetz 2018 dienen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2018, TKG 2003). Im Falle eines Vertragsabschlusses werden mit Ihrer Einwilligung sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis, nämlich Name, Adresse, Kontakt-, sowie Firmen- und Einkaufsdaten zum Zweck der Erfüllung des Auftragsgegenstandes bzw. zukünftigen Nachbestellungen, zumindest den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entsprechend und auch darüber hinaus für die durchschnittliche Lebensdauer von Stanzen und Platten, für 50 Jahre verarbeitet, genutzt und gespeichert. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte (Auftragsverarbeiter) erfolgt gegebenenfalls zum Zweck der Vertragserfüllung. Weiters erfolgt im Fall einer Kreditkartenzahlung die Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungs-dienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, sowie ggfs. an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen. (2)Newsletter: Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website unseren Newsletter zu abonnieren. Hierfür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und ihre Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind. Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Anmeldung. Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse: office@huber-lerner.at Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem Newsletter-Versand. (3)Kontaktaufnahme: Wenn Sie uns über eine auf unserer Website angeführte E-Mail-Adresse kontaktieren, verwenden wir die von Ihnen gesendeten Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Diese Daten werden ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben. In manchen Fällen ist es jedoch notwendig (z.B.: Offerteinholung), dass wir Ihre Daten auch weiterverarbeiten und gesondert erfassen. (4)Datenaufbewahrung: Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit erfassen wir Ihre persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Kontakt-, sowie Firmen- und Einkaufsdaten zum Zweck der Erfüllung des Auftragsgegenstandes bzw. zukünftigen Nachbestellungen. Mit Ihrer Einwilligung, die wir bei Auftragserteilung einholen, können wir gegebenenfalls o.g. Daten an weitere Auftragsverarbeiter weitergeben sowie zumindest den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entsprechend und auch darüber hinaus für die durchschnittliche Lebensdauer von Stanzen und Platten, für 50 Jahre verarbeiten, nutzen und speichern. Diese Auftragsverarbeiter haben sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen uns gegenüber verpflichtet. Es wurden Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. (5)Protokolldaten/Server Logs: Bei jedem Zugriff auf unsere Website werden Nutzungsdaten durch den von Ihnen verwendeten Internetbrowser übermittelt und in Protokolldateien (Server-Logfiles) auf dem von uns verwendeten Webserver gespeichert. Diese Dateien beinhalten u.a. folgende Informationen: Name/URL der abgerufenen Webseite, Hostname des anfragenden Providers, Datum und Uhrzeit der Serveranfrage, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie die URL der zuvor besuchten Seite (Referrer-URL). Die Protokolldaten werden nur für die statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung unserer Website verwendet. Eine Zusammenführung dieser Protokolldaten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht. Unser Hosting-Provider ist die Firma iTronic (Emil Raab-Straße 8a, 2500 Baden, www.itronic.at). (6)Ihre Rechte: Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten. Soweit nach Fertigstellung des betreffenden Auftrags keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, haben Sie das Recht auf Löschung dieser Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at). (7)Kontakt: Für Ihre Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz können Sie sich jederzeit per E-Mail unter office@huber-lerner.at gerne an uns wenden. XV. Adressänderung Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. XXI. Urheberrecht (1)Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. (2)Bei den Urheberrechtsschutz unterliegenden Texten, Abbildungen etc., ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu beschaffen bzw. zu überbinden und uns dies schriftlich zu bestätigen. Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der Urheber -und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. (3)Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u. ä.) und Druckerzeugnisse zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken. (4)Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. (5)Werden vom Auftraggeber Schriften- bzw. Anwendungssoftware beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet. (6)Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten. XXII. Rückbehaltungsrecht Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Diapositiven, Klischees, Filmen und Repros, Manuskripten, Datenträgern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. XXIII. Namen- oder Markenaufdruck (Impressum) Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seiner Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen! Ja, ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Datenschutzerklärung 1. Rechtsgrundlage Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Datenschutzgesetz 2000 sowie das Daten- schutz-Anpassungsgesetz 2018 dienen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2018, TKG 2003). Im Falle eines Vertragsabschlusses werden mit Ihrer Einwilligung sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis, nämlich Name, Adresse, Kontakt-, sowie Firmen- und Einkaufsdaten zum Zweck der Erfüllung des Auftragsgegenstandes bzw. zukünftigen Nachbestellungen, zumindest den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entsprechend und auch darüber hinaus für die durchschnittliche Lebensdauer von Stanzen und Platten, für 50 Jahre verarbeitet, genutzt und gespeichert. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte (Auftragsverarbeiter) erfolgt gegebenenfalls zum Zweck der Vertragserfüllung. Weiters erfolgt im Fall einer Kreditkartenzahlung die Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungs-dienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, sowie ggfs. an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen. 2. Newsletter Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website unseren Newsletter zu abonnieren. Hierfür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und ihre Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind.Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Anmeldung. Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse: office@huber-lerner.at Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem Newsletter-Versand. 3. Kontaktaufnahme Wenn Sie uns über eine auf unserer Website angeführte E-Mail-Adresse kontaktieren, verwenden wir die von Ihnen gesendeten Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Diese Daten werden ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben. In manchen Fällen ist es jedoch notwendig (z.B.: Offerteinholung), dass wir Ihre Daten auch weiterverarbeiten und gesondert erfassen. 4. Datenaufbewahrung Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit erfassen wir Ihre persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Kontakt-, sowie Firmen- und Einkaufsdaten zum Zweck der Erfüllung des Auftragsgegenstandes bzw. zukünftigen Nachbestellungen. Mit Ihrer Einwilligung, die wir bei Auftragserteilung einholen, können wir gegebenenfalls o.g. Daten an weitere Auftragsverarbeiter weitergeben sowie zumindest den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entsprechend und auch darüber hinaus für die durchschnittliche Lebensdauer von Stanzen und Platten, für 50 Jahre verarbeiten, nutzen und speichern. Diese Auftragsverarbeiter haben sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen uns gegenüber verpflichtet. Es wurden Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. 5. Protokolldaten/Server Logs Bei jedem Zugriff auf unsere Website werden Nutzungsdaten durch den von Ihnen verwendeten Internetbrowser übermittelt und in Protokolldateien (Server-Logfiles) auf dem von uns verwendeten Webserver gespeichert. Diese Dateien beinhalten u.a. folgende Informationen: Name/URL der abgerufenen Webseite, Hostname des anfragenden Providers, Datum und Uhrzeit der Serveranfrage, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie die URL der zuvor besuchten Seite (Referrer-URL). Die Protokolldaten werden nur für die statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung unserer Website verwendet. Eine Zusammenführung dieser Protokolldaten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht. Unser Hosting-Provider ist die Firma iTronic (Emil Raab-Straße 8a, 2500 Baden, www.itronic.at). 6. Ihre Rechte Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten. Soweit nach Fertigstellung des betreffenden Auftrags keine gesetzliche Aufbe- wahrungspflicht besteht, haben Sie das Recht auf Löschung dieser Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Be- schwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at). 7. Kontakt Für Ihre Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz können Sie sich jederzeit per E-Mail unter office@huber-lerner.at gerne an uns wenden. Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung. Create an account This website uses cookies to help us deliver our services. By using our website, you consent to our use of cookies. To learn more about cookies, see our Data Protection Policy. Agree
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Liefer- und Zahlungsbedingungen) Stand August 2019 I. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, - entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten. II. Vertragsabschluss Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. III. Preis (1)Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro und inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. (2)Zwei Probeabzüge pro Schriftsatz sind im Auftrag inkludiert. Ab dem dritten Probeabzug fallen je nach Aufwand zusätzliche Satzkosten an. Sollte keine Druckfreigabe erteilt werden, sind jedoch die angefallenen Satzkosten zu begleichen. (3)Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druckererzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht (Pappe, Karton, Palette, Kiste), so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet. (4)Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. (5)Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. per Fax, Email, Wechsel-datenträger). (6)Für Übertragungsfehler seitens des Auftraggebers, wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen (1)Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar oder per elektronischen Zahlungsmitteln zu bezahlen, bzw. zahlbar sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug. (2)Skonto-Abzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. (3)Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skonto-Vereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto oder unserer Bar-Kassa als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Bei Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen kann der Auftragnehmer hierfür Vorauszahlungen verlangen. (4)Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Allenfalls daraus entstehende, weitere Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. (5)Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. V. Vertragsrücktritt (1)Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie z.B. Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. (2)Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwandes zu begehren. (3)Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. (4)Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Aufwand zu bezahlen. VI. Mahn- und Inkassospesen (1)Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. (2)Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Zahlungserinnerung einen Betrag von € 6,-- und pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,-- zu bezahlen. VII. Lieferfrist (1)Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei dem Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers verlässt. (2)Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung wegen Verspätung begehren oder einen Rücktritt vom Vertrag erst nach Setzung einer Nachfrist erklären. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit der Höhe des Auftragswertes (d.i. Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. (3)Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten - verlängert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Auftragnehmer von der Leistungs-verpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. VIII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug (1)Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. (2)Für Transport bzw. Zustellung an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse, werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. IX. Satz- und Druckfehler (1)Der Auftraggeber verpflichtet sich die per Post, E-Mail, Fax oder im Geschäftslokal vorgelegte Probe nicht nur auf den optischen Eindruck, sondern vor allem auf etwaige Fehler zu überprüfen. Die Probe ist maßgeblich für den Druck der Auflage und die Druckfreigabe des Auftraggebers enthebt den Auftragnehmer jeglicher Verantwortung für Druck- oder Stellungsfehler. (2)Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftragnehmer für von ihm verschuldete Unrichtigkeiten der Druckausführung. X. Reklamationen (1)Der Auftraggeber hat die zur Korrektur übersandten Probeabzüge in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. (2)Beanstandungen (Mängelrüge) wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb 3 Tagen nach Warenübernahme und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. (3)Beanstandete Ware ist unter Angabe der Mängel an den Auftragnehmer zurückzugeben. (4)Hat der Auftrag die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. (5)Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. (6)Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. (7)Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind. XI. Beigestellte Vorlagen und Daten (1)Es besteht auch keinerlei Haftung des Auftragnehmers für Fehler in und mit derartigen vom Auftraggeber direkt oder indirekt beigestellten Druckvorrichtungen, sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Sollte eine Überprüfung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber gefordert werden, so wird diese sowie eine etwaige Korrektur separat verrechnet. (2)Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie anzufertigen. (3)Für Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren. XII. Lagerung von Druckerzeugnissen (1)Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung, Druckerzeugnisse, Druckformen, Montagen, Datenträger, Filme und Papiere usw. nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es ist darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung. Wenn eine vorübergehende Einlagerung beim Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart ist, so haftet dieser für Schäden, die während der Einlagerung an der Ware entstanden sind, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risiken an eingelagerten Waren abzuschließen. (2)Der Auftragnehmer verrechnet dem Auftraggeber die Einlagerung von fertigen oder halbfertigen Erzeugnissen nach dem jeweils gültigen Speditionstarif für Kaufmannsgüter. Der zeitweilige Verzicht auf das Lagerentgelt beinhaltet keinerlei Verzicht auf das Lagerentgelt für noch beim Produzenten lagernde Erzeugnisse. Die Berechnung erfolgt jeweils im nach hinein für 3 Monate. Eine vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung des Satzes bzw. sonstiger Druckvorrichtungen erlischt, wenn der Auftraggeber die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt. XIII. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. XIV. Haftungsbeschränkung (1)Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. (2)Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. (3)Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers. (4)Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann. XV. Eigentumsrecht Druckdaten (1) a. Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Stanzen, Druckplatten, Filme und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. (1) b. Ergänzend zu Punkt (1) a. wird ausdrücklich vereinbart, dass Druckzwischenprodukte wie Stahlstichstanzen und Kupferstichplatten nicht ausgeliefert werden, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. (2)Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden. XVI. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung (1)Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. (2)Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. (3)Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. XVII. Zurückbehaltung Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. XVIII. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das jeweils zuständige Gericht in Wien. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. XIX. Datenschutz (1)Rechtsgrundlage: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Datenschutzgesetz 2000 sowie das Daten- schutz-Anpassungsgesetz 2018 dienen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2018, TKG 2003). Im Falle eines Vertragsabschlusses werden mit Ihrer Einwilligung sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis, nämlich Name, Adresse, Kontakt-, sowie Firmen- und Einkaufsdaten zum Zweck der Erfüllung des Auftragsgegenstandes bzw. zukünftigen Nachbestellungen, zumindest den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entsprechend und auch darüber hinaus für die durchschnittliche Lebensdauer von Stanzen und Platten, für 50 Jahre verarbeitet, genutzt und gespeichert. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte (Auftragsverarbeiter) erfolgt gegebenenfalls zum Zweck der Vertragserfüllung. Weiters erfolgt im Fall einer Kreditkartenzahlung die Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungs-dienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, sowie ggfs. an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen. (2)Newsletter: Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website unseren Newsletter zu abonnieren. Hierfür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und ihre Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind. Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Anmeldung. Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse: office@huber-lerner.at Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem Newsletter-Versand. (3)Kontaktaufnahme: Wenn Sie uns über eine auf unserer Website angeführte E-Mail-Adresse kontaktieren, verwenden wir die von Ihnen gesendeten Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Diese Daten werden ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben. In manchen Fällen ist es jedoch notwendig (z.B.: Offerteinholung), dass wir Ihre Daten auch weiterverarbeiten und gesondert erfassen. (4)Datenaufbewahrung: Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit erfassen wir Ihre persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Kontakt-, sowie Firmen- und Einkaufsdaten zum Zweck der Erfüllung des Auftragsgegenstandes bzw. zukünftigen Nachbestellungen. Mit Ihrer Einwilligung, die wir bei Auftragserteilung einholen, können wir gegebenenfalls o.g. Daten an weitere Auftragsverarbeiter weitergeben sowie zumindest den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entsprechend und auch darüber hinaus für die durchschnittliche Lebensdauer von Stanzen und Platten, für 50 Jahre verarbeiten, nutzen und speichern. Diese Auftragsverarbeiter haben sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen uns gegenüber verpflichtet. Es wurden Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. (5)Protokolldaten/Server Logs: Bei jedem Zugriff auf unsere Website werden Nutzungsdaten durch den von Ihnen verwendeten Internetbrowser übermittelt und in Protokolldateien (Server-Logfiles) auf dem von uns verwendeten Webserver gespeichert. Diese Dateien beinhalten u.a. folgende Informationen: Name/URL der abgerufenen Webseite, Hostname des anfragenden Providers, Datum und Uhrzeit der Serveranfrage, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie die URL der zuvor besuchten Seite (Referrer-URL). Die Protokolldaten werden nur für die statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung unserer Website verwendet. Eine Zusammenführung dieser Protokolldaten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht. Unser Hosting-Provider ist die Firma iTronic (Emil Raab-Straße 8a, 2500 Baden, www.itronic.at). (6)Ihre Rechte: Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten. Soweit nach Fertigstellung des betreffenden Auftrags keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, haben Sie das Recht auf Löschung dieser Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at). (7)Kontakt: Für Ihre Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz können Sie sich jederzeit per E-Mail unter office@huber-lerner.at gerne an uns wenden. XV. Adressänderung Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. XXI. Urheberrecht (1)Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. (2)Bei den Urheberrechtsschutz unterliegenden Texten, Abbildungen etc., ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu beschaffen bzw. zu überbinden und uns dies schriftlich zu bestätigen. Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der Urheber -und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. (3)Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u. ä.) und Druckerzeugnisse zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken. (4)Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. (5)Werden vom Auftraggeber Schriften- bzw. Anwendungssoftware beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet. (6)Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten. XXII. Rückbehaltungsrecht Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Diapositiven, Klischees, Filmen und Repros, Manuskripten, Datenträgern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. XXIII. Namen- oder Markenaufdruck (Impressum) Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seiner Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen!
Datenschutzerklärung 1. Rechtsgrundlage Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Datenschutzgesetz 2000 sowie das Daten- schutz-Anpassungsgesetz 2018 dienen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2018, TKG 2003). Im Falle eines Vertragsabschlusses werden mit Ihrer Einwilligung sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis, nämlich Name, Adresse, Kontakt-, sowie Firmen- und Einkaufsdaten zum Zweck der Erfüllung des Auftragsgegenstandes bzw. zukünftigen Nachbestellungen, zumindest den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entsprechend und auch darüber hinaus für die durchschnittliche Lebensdauer von Stanzen und Platten, für 50 Jahre verarbeitet, genutzt und gespeichert. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte (Auftragsverarbeiter) erfolgt gegebenenfalls zum Zweck der Vertragserfüllung. Weiters erfolgt im Fall einer Kreditkartenzahlung die Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungs-dienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, sowie ggfs. an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen. 2. Newsletter Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website unseren Newsletter zu abonnieren. Hierfür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und ihre Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind.Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Anmeldung. Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse: office@huber-lerner.at Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem Newsletter-Versand. 3. Kontaktaufnahme Wenn Sie uns über eine auf unserer Website angeführte E-Mail-Adresse kontaktieren, verwenden wir die von Ihnen gesendeten Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Diese Daten werden ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben. In manchen Fällen ist es jedoch notwendig (z.B.: Offerteinholung), dass wir Ihre Daten auch weiterverarbeiten und gesondert erfassen. 4. Datenaufbewahrung Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit erfassen wir Ihre persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Kontakt-, sowie Firmen- und Einkaufsdaten zum Zweck der Erfüllung des Auftragsgegenstandes bzw. zukünftigen Nachbestellungen. Mit Ihrer Einwilligung, die wir bei Auftragserteilung einholen, können wir gegebenenfalls o.g. Daten an weitere Auftragsverarbeiter weitergeben sowie zumindest den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entsprechend und auch darüber hinaus für die durchschnittliche Lebensdauer von Stanzen und Platten, für 50 Jahre verarbeiten, nutzen und speichern. Diese Auftragsverarbeiter haben sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen uns gegenüber verpflichtet. Es wurden Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. 5. Protokolldaten/Server Logs Bei jedem Zugriff auf unsere Website werden Nutzungsdaten durch den von Ihnen verwendeten Internetbrowser übermittelt und in Protokolldateien (Server-Logfiles) auf dem von uns verwendeten Webserver gespeichert. Diese Dateien beinhalten u.a. folgende Informationen: Name/URL der abgerufenen Webseite, Hostname des anfragenden Providers, Datum und Uhrzeit der Serveranfrage, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie die URL der zuvor besuchten Seite (Referrer-URL). Die Protokolldaten werden nur für die statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung unserer Website verwendet. Eine Zusammenführung dieser Protokolldaten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht. Unser Hosting-Provider ist die Firma iTronic (Emil Raab-Straße 8a, 2500 Baden, www.itronic.at). 6. Ihre Rechte Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten. Soweit nach Fertigstellung des betreffenden Auftrags keine gesetzliche Aufbe- wahrungspflicht besteht, haben Sie das Recht auf Löschung dieser Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Be- schwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at). 7. Kontakt Für Ihre Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz können Sie sich jederzeit per E-Mail unter office@huber-lerner.at gerne an uns wenden.